In der sechs-wöchigen Clearingphase wird ein Clearingbericht erstellt. Dieser wiederum anhand der Darstellung der diagnostischen Ergebnisse, die anfänglich gestellte Clearingfrage beantwortet. Ergänzend erfolgt eine Empfehlung weiterer Hilfsangebote und Verfahrensweisen in der Arbeit mit der Familie.
Unser ambulantes Clearing ist ein Angebot, das der Feststellung und der Thematisierung der familiären und erzieherischen Situation dient.
Erstens kommt es zum Tragen, wenn Sie als Jugendamtsmitarbeiter*in beim Erstkontakt einen Bedarf erkennen und gleichzeitig, aufgrund einer vorhandenen Vielschichtigkeit eine Unübersichtlichkeit in der Ausgestaltung der Hilfe besteht.
Zweitens erscheint es sinnvoll, wenn der Adressat der Hilfe bereits länger unterstützt wird und die bisherigen Jugendhilfeangebote scheinbar stagnieren.
Drittens wenn im Fall bereits eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Kindes stattfand und ein Clearing beleuchten soll, ob eine Rückkehr in den familiären Haushalt möglich und sinnvoll ist.
Die gesetzliche Grundlage obliegt dem §§ 27 ff SGB VIII. Der zeitliche Umfang ist abhängig von der an uns gerichteten Auftragsstellung und dem zu analysierenden System. Das Standardangebot umfasst 10 Stunden pro Woche inkl. der Analyse, der Auswertung, der Vor- und Nachbereitungszeiten, dem Berichtswesen, der Supervision und kollegialen Beratung, den Kontakten zu Kooperationspartnern und der Fahrtzeiten und -kosten.
Ziel des Clearings ist es, Familien in akuten Belastungssituationen, mit einer evtl. Gefährdungsvermutung im Hintergrund, dahingehend zu unterstützen, die Darstellung der Problemkonstellation, des Bedarfs an Hilfsangeboten, des Erziehungsgedankens und die Ressourcen und Potentiale sichtbar zu machen.
Unter der Prämisse der Fragestellung werden alle Familienmitglieder miteinbezogen und ggf. eine Öffnung in den sozialen Nahraum vollzogen.
Unser Clearingteam setzt sich standardmäßig aus einem Psychologen und einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen zusammen. Zusätzlich kann eine bedarfsgerechte Anpassung an den Auftrag, durch personelle Ressourcen disziplinverwandter Professionen erfolgen, um ergänzende und perspektivenerweiternde Sichtweisen und Meinungen einholen zu können. Die Clearingtätigkeit setzt voraus, dass die Mitarbeiter die Fähigkeit besitzen, einen schnellen Überblick über die Gesamtsituation der Familie zu erlangen, sowie die Fachkompetenz, selbständig und eigenverantwortlich verschiedene Problemlagen zu erfassen und zu analysieren. Ebenso wichtig ist ein offener und vorurteilsfreier Zugang auf die Familienmitglieder und deren Kontext. Auch setzt diese Tätigkeit voraus, dass die Fachkräfte kontinuierliche kollegiale Fallreflexion und Supervision in Anspruch nehmen und bereit sind, an Weiterbildungen und Schulungen teilzunehmen, um die professionelle Qualitätssicherung gewährleisten zu können.